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Antrag auf einen Zuschuss oder ein Darlehen

Bevor Sie den Antrag ausfüllen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

  • Klassenfahrten sind gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) keine Leistungen, die durch den Regelsatz abgegolten sind. Es handelt sich vielmehr um einen einmaligen Bedarf, für den zusätzliche Leistungen in Betracht kommen.
  • Aus diesem Grund stellen Sie bitte einen Antrag beim Amt für Sozialhilfe, falls Ihnen bzw. Ihrem Kind Sozialhilfe zusteht.
  • Der Förderverein kann nur in begründeten Ausnahmefällen einen Zuschuss für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gewähren.

Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus und schicken anschließend Ihre Antragsdaten an uns. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: kontakt@rotteckfreunde.de. Ihr Lars Bertram (1. Vorsitzender)


Angaben zu Ihnen (Antragsstellerin/Antragsteller)
Angaben zu Ihrem Kind
Verwendungszweck
Dauer der Veranstaltung
Angaben zum gewünschten Zuschuss oder Darlehen
Kontoverbindung für die Auszahlung
Bestätigung der Antragsstellung und Einverständniserklärung