Antrag auf einen Zuschuss oder ein Darlehen
Bevor Sie den Antrag ausfüllen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
- Klassenfahrten sind gemäß Bundessozialhilfegesetz (BSHG) keine Leistungen, die durch den Regelsatz abgegolten sind. Es handelt sich vielmehr um einen einmaligen Bedarf, für den zusätzliche Leistungen in Betracht kommen.
- Aus diesem Grund stellen Sie bitte einen Antrag beim Amt für Sozialhilfe, falls Ihnen bzw. Ihrem Kind Sozialhilfe zusteht.
- Der Förderverein kann nur in begründeten Ausnahmefällen einen Zuschuss für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger gewähren.
Bitte füllen Sie das Onlineformular vollständig aus und schicken anschließend Ihre Antragsdaten an uns. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: kontakt@rotteckfreunde.de. Ihr Lars Bertram (1. Vorsitzender)